Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Dogroots, Inhaberin Gianna Mönnig, und dem Kunden, der Dienstleistungen in Anspruch nimmt. 


1. Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem Kurs oder Einzeltraining erfolgt online über die Webseite www.dogroots.de/training und das damit verbundene Buchungssystem.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Hundeschule zustande. Diese verpflichtet zur Zahlung der Gebühr des gewählten Angebotes.

2. Vertragsinhalt

Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen zum Thema Hund an, mit dem Ziel dem Kunden bestimmte Inhalte (Wissen und Übungen) zu vermitteln und Handlungsvorschläge zu geben. Insbesondere werden geschlossene und offene Gruppenkurse und Einzeltrainings angeboten. Eine Erweiterung des Angebots bleibt vorbehalten.

Es gibt keine Erfolgsgarantie des Trainings, da der Erfolg maßgeblich vom Kunden selbst und dessen regelmäßige, konsequente und richtige Anwendung der Trainingsvorschläge und von vielen Umweltfaktoren (Vorerfahrungen, Umgebung, Gesundheit etc.) abhängt.


Trainings können an unterschiedlichen Orten stattfinden und von der Hundeschule verlegt werden.

3. Gebühren und Zahlungsbedingungen

Alle Gebühren sind vor der ersten Gruppenstunde eines Kurses oder vor einem Einzeltraining zu zahlen. Alle Bruttopreise sind auf der Webseite angegeben.

Einzelstunden werden vollständig rückerstattet bei Einhaltung einer Stornofrist von 48 Stunden vor dem Termin. Ansonsten erfolgt keine Erstattung. Wenn wir uns auf einen Nachholtermin einigen, kann dieser innerhalb von 12 Monaten genommen werden, danach entfällt der Anspruch.

Geschlossene Gruppenkurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern statt. Ansonsten wird der Kurs abgesagt und bereits gezahlte Kursgebühren rückerstattet.

Kurse werden vollständig rückerstattet bei Einhaltung einer Stornofrist von 14 Tagen vor Beginn des Kurses. Ansonsten erfolgt keine Erstattung.

Bei geschlossenen Kursen verfallen nicht in Anspruch genommene Stunden mit Ende des Kurses. Eine Rückerstattung oder das Nachholen von Stunden ist nicht möglich.

Nimmt ein Kunde ohne Abmeldung nicht an einem gebuchten Training teil oder bricht er die Teilnahme auf eigenen Wunsch ab, wird die vollständige Gebühr fällig.

Sollten Einzelstunden oder geschlossene Gruppenkurse aus Gründen ausfallen, die die Hundeschule zu vertreten hat (wie Krankheit), werden bereits geleistete Zahlungen nicht erstattet, sondern die Stunde terminlich verschoben und nachgeholt, sobald dies möglich ist.

Bei schwierigen Wetterbedingungen (wie Starkregen, Gewitter, Hagel, zu hohe Außentemperaturen oder ähnliches) behält sich die Hundeschule vor, einzelne Kursstunden der Gruppenkurse ausnahmsweise online per Videomeeting abzuhalten.

4. Trainingsausschluss

Die Hundeschule ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Kunden von der weiteren Teilnahme des Trainings auszuschließen, wenn diese den Erfolg anderer Kunden nachhaltig einschränken, diese oder Dritte gefährden oder wiederholt in unangebrachter Weise auf ihren Hund einwirken. Gleiches gilt, wenn der Hund mit der Teilnahme unabänderlich überfordert oder krank erscheint.

Die Verwendung von Strom-, Stachel- und Endloswürgehalsbändern, sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind gänzlich untersagt. Sollte ein Teilnehmer auf diese Hilfsmittel nicht verzichten wollen, kann er vom Training, ohne Rückerstattung der Kursgebühr, ausgeschlossen werden.

5. Teilnahmevorraussetzung

Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund zum Zeitpunkt des Trainings
• gültige Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Zwingerhusten und Leptospirose besitzt (Welpen ihrem Alter entsprechend geimpft)
• sein Hund gesund ist und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten
• ausreichend haftpflichtversichert und behördlich gemeldet ist
Impfpass und Versicherungsschein sind auf Anfrage vorzulegen.

Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, wie z. B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Trainingsbeginn zu informieren. 


6. Haftung

Der Kunde haftet nach § 833 und 834 BGB für alle Schäden, die sein Hund verursacht, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und/oder sich auf dessen Trainingsgelände befindet. Dies gilt auch bei Aufforderungen des Trainers den Hund von der Leine zu lösen. Alle Übungen erfolgen demnach auf eigenes Risiko.

Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB).

Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Elternteils sein.


7. Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung aller dem Kunden ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und ohne ausdrückliche Einwilligung der Hundeschule in keiner Weise vervielfältigen, verarbeiten oder verbreiten.

Jede Art der kommerziellen Nutzung ist ausgeschlossen bzw. bedarf der Einwilligung der Hundeschule.


8. Bild- und Tonmaterial

Private Ton- und Bildaufnahmen und deren Verwertung während Einzelstunden und Gruppenkursen sind nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Hundeschule gestattet.


Alle Bild- und Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Hundeschule selbst erstellt wurden, können von der Hundeschule zu Veröffentlichungszwecken, PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache mit dem Kunden, genutzt werden.


9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.